Jan Hendrik Schön (* 1970) ist ein deutscher Physiker. Er löste 2002 einen Skandal wegen gefälschter Forschungsergebnisse aus, dem eine Debatte über die Verantwortlichkeiten von Ko-Autoren und Gutachtern von wissenschaftlichen Arbeiten folgte. Schöns Forschungsgebiete waren Nanotechnologie und Festkörperphysik.
Schön legte 1988 seine Matura am Bundesgymnasium im österreichischen Feldkirch ab. Er studierte Physik an der Universität Konstanz und erwarb dort 1993 sein Diplom. 1997 promovierte Jan Hendrik Schön bei dem angesehenen Photovoltaik-Experten Ernst Bucher über die Nutzbarmachung von Kupfergalliumdiselenid zur Herstellung von Solarzellen.
Ende 1997 wechselte er an die Bell Laboratories in die Arbeitsgruppe von Bertram Batlogg (jetzt ETH Zürich) und Christian Kloc und forschte zur Nanotechnologie mit organischen Halbleitern.
Im Jahr 2001 publizierte er im Durchschnitt alle acht Tage einen Fachartikel, 17 davon in den hochangesehenen Zeitschriften Nature und Science. Er kündigte mehrere bahnbrechende Resultate an, unter anderem Hochtemperatursupraleiter auf Fullerenbasis und einen Transistor, der nur aus einem Molekül besteht. Das Max-Planck-Institut für Festkörperforschung in Stuttgart beabsichtigte, ihn zum bis dato jüngsten Direktor zu berufen.
2011 war Schön als Ingenieur bei einem Chemieunternehmen beschäftigt.[1]
Im Jahr 2001 begannen einige Physiker, Zweifel an diversen Veröffentlichungen Schöns zu äußern, da ihnen die dort enthaltenen Messdaten im Sinne der Messgenauigkeit zu exakt erschienen und manche von Schöns Behauptungen allgemein akzeptierten physikalischen Erkenntnissen widersprachen. Bei eingehenderen Untersuchungen wurde anschließend entdeckt, dass Schön teilweise identische Messreihen zu völlig verschiedenen Experimenten veröffentlicht hatte. Zusätzlich erstellte er „Messreihen“ per Simulation am Computer, was jedoch erst nach Bekanntwerden der anderen Fälschungen erkannt wurde.
Am 21. September 2002 kam eine von den Bell Laboratories eingesetzte Untersuchungskommission zu dem Ergebnis,[2] dass Schön sich in 16 Publikationen durch das Fälschen von Messdaten des wissenschaftlichen Fehlverhaltens schuldig gemacht habe.[3]
Lucent Technologies (Eigentümerfirma der Bell Laboratories) entließ ihn daraufhin fristlos. Dies war der erste Fall eines bekanntgewordenen wissenschaftlichen Betruges in den Bell Labs. Die Max-Planck-Gesellschaft verzichtete auf eine Berufung, mehrere Auszeichnungen wurden zurückgegeben (Braunschweig Preis 2001) oder aberkannt (Otto-Klung-Weberbank-Preis 2001). Mehrere Artikel wurden zum Teil gegen den Willen Schöns zurückgezogen. Das Fachblatt Science zog am 31. Oktober 2002 insgesamt acht von Schön verfasste Publikationen zurück, das Fachblatt Nature am 5. März 2003 sieben solcher Publikationen.
Schön räumte ein, dass die Daten in vielen dieser Arbeiten fehlerhaft waren. Er behauptete, dass die Verwechslungen durch ein Versehen aufgetreten seien. Dennoch gab er zu, gewisse Daten „angepasst“ zu haben, damit sie einen deutlicheren Beweis für das lieferten, was er in seinen Experimenten beobachtet habe.[4] Er besteht nach wie vor darauf, dass seine Experimente funktionsfähig seien.
Wissenschaftler an der Universität Delft und am IBM Thomas J. Watson Research Center haben seitdem ähnliche Experimente durchgeführt, konnten die Ergebnisse aber nicht bestätigen.
Folgende Publikationen wurden als gefälscht enttarnt:
Im Juni 2004 entzog die Universität Konstanz Schön den Doktorgrad wegen „unwürdigen Verhaltens“.[5] An diesem Schritt war ungewöhnlich, dass die Redlichkeit der Doktorarbeit selbst nicht in Frage gestellt, sondern vielmehr ein bis dahin kaum beachteter Passus im baden-württembergischen Universitätsgesetz herangezogen wurde, nach dem der Titel auch entzogen werden kann, „wenn sich der Inhaber durch sein späteres Verhalten der Führung des Grades als unwürdig erwiesen hat“. Hierzu führte die Universität Schöns Fehlverhalten als Forscher in den USA an. Schön ging gerichtlich gegen die Entziehung des Doktorgrads vor, unterlag jedoch letztlich vor dem Bundesverwaltungsgericht, das die Klage am 31. Juli 2013 endgültig abwies.[6] Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.[7]
Personendaten | |
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NAME | Schön, Jan Hendrik |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Physiker, der 2002 einen Betrugsskandal auslöste |
GEBURTSDATUM | 1970 |