Kilometer pro Stunde: Unterschied zwischen den Versionen

Kilometer pro Stunde: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Kilometer pro Stunde''', [[Umgangssprache|umgangssprachlich]] '''Stundenkilometer''', seltener '''Kilometer durch Stunde''', '''Kilometer je Stunde''' oder '''Kilometer in der Stunde''' ([[Einheitenzeichen]]: '''km/h'''), ist eine [[Maßeinheit]] der [[Geschwindigkeit]]. Sie wird vor allem im [[Verkehrswesen]], beispielsweise für die [[Geschwindigkeit (Straßenverkehr)|Geschwindigkeit im Straßenverkehr]] oder für die [[Reisegeschwindigkeit]] verwendet, da dort Entfernungen meist in Kilometern und Zeiten in Stunden angegeben werden – statt in Metern und Sekunden, was der [[Internationales Einheitensystem|SI-Einheit]] der Geschwindigkeit [[Meter pro Sekunde|m/s]] zugrunde liegt. Die beiden zugehörigen [[Physikalische Größe#Größenwert|Maßzahlen]] haben dieselbe [[Größenordnung (Geschwindigkeit)|Größenordnung]].
'''Kilometer pro Stunde''', [[Umgangssprache|umgangssprachlich]] '''Stundenkilometer''', seltener '''Kilometer durch Stunde''', '''Kilometer je Stunde''' oder '''Kilometer in der Stunde''' ([[Einheitenzeichen]]: '''km/h'''), ist eine [[Maßeinheit]] der [[Geschwindigkeit]]. Sie wird vor allem im [[Verkehrswesen]], beispielsweise für die [[Geschwindigkeit (Straßenverkehr)|Geschwindigkeit im Straßenverkehr]] oder für die [[Reisegeschwindigkeit]], verwendet, da dort Entfernungen meist in Kilometern und Zeiten in Stunden angegeben werden – statt in Metern und Sekunden, was der [[Internationales Einheitensystem|SI-Einheit]] der Geschwindigkeit [[Meter pro Sekunde|m/s]] zugrunde liegt. Die beiden zugehörigen [[Physikalische Größe#Größenwert|Maßzahlen]] haben dieselbe [[Liste von Größenordnungen der Geschwindigkeit|Größenordnung]].


== Definition ==
== Definition ==
Ein Objekt, das sich eine [[Stunde]] lang mit 1 km/h bewegt, legt eine Strecke von einem [[Kilometer]] zurück. Die Strecke und die Geschwindigkeit bleiben proportional.
Ein Objekt, das sich unverändert mit einer Geschwindigkeit von 1 km/h bewegt, legt innerhalb einer [[Stunde]] eine Strecke von einem [[Kilometer]] zurück.
 
== Sprachliche Varianten ==
[[Umgangssprache|Umgangssprachlich]] wird häufig der Begriff ''Stundenkilometer'' verwendet. Dies ist zwar kein (physikalisch) [[Fachsprache|fachsprachlicher]] Begriff, die [[Gesellschaft für deutsche Sprache]] verweist hierbei aber darauf, dass in der [[Wortbildungslehre]] für [[Komposition (Grammatik)|Komposita]] die Beziehung der Wortbestandteile keinen Regeln unterliege und der Begriff Stundenkilometer ''durchaus richtig und angemessen'' sei.<ref>{{Internetquelle |url=https://gfds.de/stundenkilometer/ |titel=Bezeichnung Stundenkilometer |titelerg=Fragen und Antworten |werk=gfds.de |hrsg=[[Gesellschaft für deutsche Sprache]] |datum= |abruf=2020-11-21}}</ref>
 
Bei der ebenfalls oft zu hörenden Kurzform „ka-em-ha“ handelt es sich um eine [[Abkürzung]], die
physikalisch sinnverfälschend ist. Durch das Weglassen des [[Schrägstrich|Schrägstrichs]] für ''pro'' entfällt die Information, dass es sich um einen Quotienten handelt. Andere Maßeinheiten wie [[Meter pro Sekunde]] erleiden diese Art der Verkürzung nicht.
Umgekehrt würde die direkte Aneinanderreihung der Buchstaben „kmh“ als das Produkt ''Kilometer mal Stunde'' interpretiert werden müssen, so wie es bei anderen Maßeinheiten auch üblich ist (z.&nbsp;B. kWh:&nbsp;[[Kilowattstunde]]; Nm:&nbsp;[[Newtonmeter]]).


== Bezeichnung und Verwendung ==
Zur Vermeidung dieser Problematik wird manchmal ganz auf eine Nennung der Maßeinheit verzichtet, wenn das richtige Verständnis vorausgesetzt werden kann („Er ist in der Baustelle mit 120 [[Geschwindigkeitsüberwachung|geblitzt]] worden.“, „Der Sturm fegt mit Tempo 100 über das Land“).
[[Umgangssprache|Umgangssprachlich]] wird häufig auch die gesprochene Form „ka-em-ha“ verwendet, was auch zu der Verschriftlichung „kmh“ statt „km/h“ führt. Ebenso wie ''Stundenkilometer'' ist das (physikalisch) [[Fachsprache|fachsprachlich]] falsch, da diese Aneinanderreihung dort für das Produkt ''Kilometer mal Stunde'' stünde. Die [[Gesellschaft für deutsche Sprache]] verweist darauf, dass in der [[Wortbildungslehre]] für [[Komposition (Grammatik)|Komposita]] die Beziehung der Wortbestandteile keinen Regeln unterliege und der Begriff Stundenkilometer ''durchaus richtig und angemessen'' ist. Dabei warnt sie vor sprachlicher Pedanterie, da diese zu nichts führe.<ref>[http://gfds.de/stundenkilometer/ ''Ist es korrekt und erlaubt, den Ausdruck Stundenkilometer zu benutzen, oder nicht?''] Bei: ''gfds.de.''</ref> Bei Geschwindigkeiten von Kraftfahrzeugen wird häufig ganz auf eine Bezeichnung verzichtet („Er ist in der Baustelle mit 120 [[Geschwindigkeitsüberwachung|geblitzt]] worden.“), ebenso wie bei der Darstellung von Geschwindigkeiten auf den entsprechenden Verkehrszeichen.


Lange waren in Deutschland Verkehrsschilder gebräuchlich, auf denen nur die Einheit „km“ (ohne das „/h“) enthalten war. Dies geht auf die ''Verordnung über Warnungstafeln für den Kraftfahrzeugverkehr vom 8. Juli 1927'' zurück,<ref>''Verordnung über Warnungstafeln für den Kraftfahrzeugverkehr vom 8. Juli 1927.'' In: ''Reichsgesetzblatt.'' Jahrgang 1927, Nr. 29, Tag der Ausgabe: Berlin, 15. Juli 1927.</ref> einem Vorläufer der heutigen [[Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland)|Straßenverkehrs-Ordnung]]. Wichtiger als diese nationalen Regelungen waren jedoch die weltweiten Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen. Das 1971 eingeführte Zeichen 274, deckte sich in dieser Weise auch mit dem [[Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen]] vom 8.&nbsp;November 1968, das die Bundesrepublik Deutschland 1977 unterzeichnet und ratifiziert hatte. Dies ergab im Januar 1985 eine Anfrage im [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestag]], die sich mit der Problematik der falschen Einheitsangabe beschäftigte. Der ratifizierte Text lautete: „Nach oder unter der Geschwindigkeitszahl kann ,km‘ (Kilometer) oder ,m‘ (Meilen) hinzugefügt werden.“ Unabhängig davon hatte das Bundesverkehrsministerium zu diesem Zeitpunkt bereits geplant, auf jegliche Einheitsangabe zu verzichten. Der Grund lag jedoch nicht bei der Nutzung der Begrifflichkeit „km“, sondern bei den immer stärker genutzten elektronischen [[Wechselverkehrszeichen]]. Hier hätte eine zusätzliche Einheitsangabe unnötige technische Probleme bereitet.<ref>''Drucksache 10/2827''. In: ''Verhandlungen des Deutschen Bundestages'', 10. Wahlperiode, Drucksachen, Band 314, S.&nbsp;39.</ref> Daher wurde in der Neunten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 22. März 1988 festgelegt, dass das bisherige Zeichen mit Ablauf des 31. Dezember 1998 seine Bedeutung als amtliches Verkehrszeichen verliert.<ref>''Neunte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung''. In: ''Bundesgesetzblatt'' Teil I, 1988, Nr. 12 vom 30.03.1988. Durch eine nachträgliche Änderung der StVO unter dem seit 2009 tätigen Bundesverkehrsminister [[Peter Ramsauer]] wurde dieses Regelung für die noch vorhandenen fest aufgestellten älteren Zeichen wieder aufgehoben.</ref>
== Verwendung im Straßenverkehr ==
[[Datei:Bethlehem 60km.jpg|mini|hochkant|Ein von 1971 bis 1988 in Westdeutschland hergestelltes Verkehrsschild mit Kilometerangabe]]
Lange waren in Deutschland und Österreich Verkehrsschilder gebräuchlich, auf denen nur die Einheit „km“ (ohne das „/h“) enthalten war. In Deutschland geht dies auf die ''Verordnung über Warnungstafeln für den Kraftfahrzeugverkehr vom 8. Juli 1927'' zurück,<ref>''Verordnung über Warnungstafeln für den Kraftfahrzeugverkehr vom 8. Juli 1927.'' In: ''Reichsgesetzblatt.'' Jahrgang 1927, Nr. 29, Tag der Ausgabe: Berlin, 15. Juli 1927. [[c:File:Deutsches Reichsgesetzblatt 27T1 029 0177.jpg|Scan]]</ref> einem Vorläufer der heutigen [[Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland)|Straßenverkehrs-Ordnung]]. Wichtiger als diese nationalen Regelungen waren jedoch die weltweiten Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen. Sowohl das 1971 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführte Zeichen 274 als auch das damals in Österreich verwendete Vorschriftszeichen deckten sich in dieser Weise auch mit dem [[Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen]] vom 8.&nbsp;November 1968, das unter anderem auch Österreich und die Bundesrepublik Deutschland (1977) unterzeichnet und ratifiziert hatten. Dies ergab im Januar 1985 eine Anfrage im [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestag]], die sich mit der Problematik der falschen Einheitsangabe beschäftigte. Der ratifizierte Text lautete: „Nach oder unter der Geschwindigkeitszahl kann&nbsp;,km‘ (Kilometer) oder&nbsp;,M‘ (Meilen) hinzugefügt werden.“<ref>{{Internetquelle |url=https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19680245/index.html#app1ahref51 |titel=Übereinkommen über Strassenverkehrszeichen |abruf=2020-10-26}}</ref> Unabhängig davon hatte das Bundesverkehrsministerium zu diesem Zeitpunkt bereits geplant, auf jegliche Einheitsangabe zu verzichten. Der Grund lag jedoch nicht bei der Nutzung der Begrifflichkeit „km“, sondern bei den immer stärker genutzten elektronischen [[Wechselverkehrszeichen]]. Hier hätte eine zusätzliche Einheitsangabe unnötige technische Probleme bereitet.<ref>''Drucksache 10/2827''. In: ''Verhandlungen des Deutschen Bundestages'', 10. Wahlperiode, Drucksachen, Band 314, S.&nbsp;39.</ref> Daher wurde in der Neunten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 22. März 1988 festgelegt, dass das bisherige Zeichen mit Ablauf des 31. Dezember 1998 seine Bedeutung als amtliches Verkehrszeichen verliert.<ref>''Neunte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung''. In: ''Bundesgesetzblatt'' Teil I, 1988, Nr. 12 vom 30. März 1988. Durch eine nachträgliche Änderung der StVO unter dem seit 2009 tätigen Bundesverkehrsminister [[Peter Ramsauer]] wurde dieses Regelung für die noch vorhandenen fest aufgestellten älteren Zeichen wieder aufgehoben.</ref>


Bis in die 1960er, vereinzelt bis in die 1980er, wurden auch die Abkürzungen km/St oder km/st verwendet.
Bis in die 1960er, vereinzelt bis in die 1980er, wurden auch die Abkürzungen km/St oder km/st verwendet.


<gallery perrow="5" caption="Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen in Deutschland">
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Bild 70 - Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km.svg|''Tafel für Geschwin&shy;digkeits&shy;beschränkung auf 30&nbsp;km'' (1927);<ref>''Reichsgesetzblatt'' 123 vom 16. November 1937, S.&nbsp;1213.</ref><br />gültig bis 1939
  Bild 70 - Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km.svg|''Tafel für Geschwin&shy;digkeits&shy;beschränkung auf 30&nbsp;km'' (1927);<ref>''Reichsgesetzblatt'' 123 vom 16. November 1937, S.&nbsp;1213.</ref><br />gültig bis 1939
Bild 21 - Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten, StVO 1937.svg|''Verbot höherer Geschwindigkeit als 30 km je Stunde'' (1934) bzw. ''Verbot der Überschreitung bestimmter Fahr&shy;geschwindigkeiten'' (1938);<br />gültig bis 1955 in der BRD<ref>''Ersetzen neuer Verkehrszeichen bis zum 31.03.1955.'' In: ''Verkehrsblatt.'' 1953, Nr. 289, S.&nbsp;331.</ref> und bis 1956 in der DDR
  Bild 21 - Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten, StVO 1937.svg|''Verbot höherer Geschwindigkeit als 30 km je Stunde'' (1934) bzw. ''Verbot der Über&shy;schrei&shy;tung bestimmter Fahr&shy;geschwindig&shy;keiten'' (1938);<br />gültig bis 1955 in der BRD<ref>''Ersetzen neuer Verkehrszeichen bis zum 31.03.1955.'' In: ''Verkehrsblatt.'' 1953, Nr. 289, S.&nbsp;331.</ref> und bis 1956 in der DDR
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  Bild 21 - Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten - 30 km, StVO 1953.svg|''Verbot der Über&shy;schrei&shy;tung bestimmter Fahr&shy;geschwindig&shy;keiten'';<ref>''Bundesgesetzblatt.'' Jahrgang 1953, Nr.&nbsp;56, Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953, S.&nbsp;1226.</ref><br />gültig ab 1953 in der BRD
Bild 34 - Geschwindigkeitsbeschränkung, StVO 1956.svg|''Geschwindigkeits&shy;beschränkung'';<ref>Rolf Jedicke: ''Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr – Straßenverkehrsordnung (StVO) – vom 4. Oktober 1956.'' In: ''Der deutsche Straßenverkehr.'' Sonderheft, November 1956.</ref><br />gültig ab 1956 in der DDR
  Bild 34 - Geschwindigkeitsbeschränkung, StVO 1956.svg|''Geschwindigkeits&shy;beschränkung'';<ref>Rolf Jedicke: ''Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr – Straßenverkehrsordnung (StVO) – vom 4. Oktober 1956.'' In: ''Der deutsche Straßenverkehr.'' Sonderheft, November 1956.</ref><br />gültig ab 1956 in der DDR
Bild 34 - Geschwindigkeitsbegrenzung in km-h, StVO DDR 1964.svg|''Geschwindigkeits&shy;beschränkung in km/h''<br />gültig ab 1964 in der DDR
  Bild 34 - Geschwindigkeitsbegrenzung in km-h, StVO DDR 1964.svg|''Geschwindigkeits&shy;beschränkung in km/h'';<br />gültig ab 1964 in der DDR
Bild 21 - Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten - z.B. 30 km, 40 km usw. je Stunde, StVO 1956.svg|''Verbot der Überschrei&shy;tung bestimmter Fahr&shy;geschwindigkeiten'';<ref>''Bundesgesetzblatt.'' Jahrgang 1956, Nr. 19,  Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956, S.&nbsp;358.</ref><br />gültig ab 1956 in der BRD
  Bild 21 - Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten - z.B. 30 km, 40 km usw. je Stunde, StVO 1956.svg|''Verbot der Über&shy;schrei&shy;tung bestimmter Fahr&shy;geschwindig&shy;keiten'';<ref>''Bundesgesetzblatt.'' Jahrgang 1956, Nr. 19,  Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956, S.&nbsp;358.</ref><br />gültig ab 1956 in der BRD
Zeichen 274 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit (30 km), StVO 1970.svg|''Zulässige Höchst&shy;geschwindigkeit'';<br />gültig ab 1971 in der BRD,<ref>''Bundesgesetzblatt.'' Jahrgang 1970, Nr. 108, Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970, S.&nbsp;1589.</ref> das Zeichen wird bereits seit 1988 nicht mehr hergestellt.
  Zeichen 274 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit (30 km), StVO 1970.svg|''Zulässige Höchst&shy;geschwindig&shy;keit'';<br />gültig ab 1971 in der BRD,<ref>''Bundesgesetzblatt.'' Jahrgang 1970, Nr. 108, Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970, S.&nbsp;1589.</ref> das Zeichen wird bereits seit 1988 nicht mehr hergestellt.
Bild 218 - zulässige Höchstgeschwindigkeit, StVO DDR 1977.svg|''Zulässige Höchst&shy;geschwindigkeit'';<br />gültig von 1979 bis 1990 in der DDR
  Bild 218 - zulässige Höchstgeschwindigkeit, StVO DDR 1977.svg|''Zulässige Höchst&shy;geschwindigkeit'';<br />gültig von 1979 bis 1990 in der DDR
Zeichen 274-60 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit, StVO 2017.svg|''Zulässige Höchst&shy;geschwindigkeit'';<br />gültig von 1988 bis heute in der BRD
  Zeichen 274-60 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit, StVO 2017.svg|''Zulässige Höchst&shy;geschwindigkeit'';<br />gültig von 1988 bis heute in der BRD
  Vorschriftszeichen 10a alt.svg|Geschwindigkeits&shy;beschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit);<br />ehemalig in Österreich verwendet
  Vorschriftszeichen 10a.svg|Geschwindigkeits&shy;beschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit);<br />aktuell gültig in Österreich
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== Umrechnung zwischen km/h und m/s ==
== Umrechnung zwischen km/h und m/s ==
Die Einheit&nbsp;km/h wird oft der SI-Einheit&nbsp;m/s ([[Meter]] pro [[Sekunde (Einheit)|Sekunde]]) vorgezogen. So kann man die beiden zugehörigen Maßzahlen ineinander umrechnen:
Die Einheit&nbsp;km/h wird oft der SI-Einheit&nbsp;m/s ([[Meter]] pro [[Sekunde (Einheit)|Sekunde]]) vorgezogen. So kann man die beiden zugehörigen Maßzahlen ineinander umrechnen:
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Also:
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:<math>1\,\frac{\mathrm{m}}{\mathrm{s}}=\frac{1\,\mathrm{m}}{1\,\mathrm{s}}=\frac{\frac{1\,\mathrm{km}}{1000}}{\frac{1\,\mathrm{h}}{3600}}=\frac{3600\,\mathrm{km}}{1000\,\mathrm{h}}=3{,}6\,\frac{\mathrm{km}}{\mathrm{h}}</math><br />
: <math>1\,\frac{\mathrm{m}}{\mathrm{s}}=\frac{1\,\mathrm{m}}{1\,\mathrm{s}}=\frac{\frac{1\,\mathrm{km}}{1000}}{\frac{1\,\mathrm{h}}{3600}}=\frac{3600\,\mathrm{km}}{1000\,\mathrm{h}}=3{,}6\,\frac{\mathrm{km}}{\mathrm{h}}</math>
:<math>1\,\frac{\mathrm{km}}{\mathrm{h}}=\frac{1\,\mathrm{km}}{1\,\mathrm{h}}=\frac{1000\,\mathrm{m}}{3600\,\mathrm{s}} \approx 0{,}278\,\frac{\mathrm{m}}{\mathrm{s}}</math>
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== Andere Maßeinheiten ==
== Andere Maßeinheiten ==
[[Datei:2014-08-19 11 59 11 Speed limit 65 miles per hour sign along northbound Nevada State Route 225 (Mountain City Highway) about 10.9 miles north of Nevada State Route 535 (Idaho Street) in Elko County, Nevada.JPG|mini|Geschwindigkeitsbegrenzung (auf knapp 105 km/h) in mph in [[Nevada]]]] In einigen Ländern, wie zum Beispiel in den [[Vereinigte Staaten|USA]] oder in [[Vereinigtes Königreich|Großbritannien]], in denen das [[Metrisches System|metrische System]] nicht obligatorisch ist, werden Geschwindigkeiten oft in ''[[Meilen pro Stunde]]''&nbsp;(mph) angegeben (1&nbsp;mph&nbsp;= 1,609&nbsp;km/h). In der [[Nautik]] und [[Luftfahrt]] sind Geschwindigkeitsangaben in [[Knoten (Einheit)|Knoten]]&nbsp;(kn), das heißt [[Seemeile]]n pro Stunde, üblich (1&nbsp;kn&nbsp;= 1,852&nbsp;km/h).
[[Datei:2014-08-19 11 59 11 Speed limit 65 miles per hour sign along northbound Nevada State Route 225 (Mountain City Highway) about 10.9 miles north of Nevada State Route 535 (Idaho Street) in Elko County, Nevada.JPG|mini|Geschwindigkeitsbegrenzung (auf knapp 105 km/h) in mph in [[Nevada]]]] In einigen Ländern, wie zum Beispiel in den [[Vereinigte Staaten|USA]] oder in [[Vereinigtes Königreich|Großbritannien]], in denen das [[Metrisches System|metrische System]] nicht obligatorisch ist, werden Geschwindigkeiten oft in ''[[Meilen pro Stunde]]''&nbsp;(mph) angegeben (1&nbsp;mph&nbsp;= 1,609&nbsp;km/h). In der [[Nautik]] und [[Luftfahrt]] sind Geschwindigkeitsangaben in [[Knoten (Einheit)|Knoten]]&nbsp;(kn), das heißt [[Seemeile]]n pro Stunde, üblich (1&nbsp;kn&nbsp;= 1,852&nbsp;km/h).
== Weblinks ==
{{Wiktionary|Stundenkilometer}}


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Aktuelle Version vom 28. Januar 2022, 15:16 Uhr

Physikalische Einheit
Einheitenname Kilometer pro Stunde

Einheitenzeichen $ \mathrm {km/h,{\frac {km}{h}}} $
Physikalische Größe(n) Geschwindigkeit
Formelzeichen $ v $
Dimension $ {\mathsf {L\;T^{-1}}} $
System Zum Gebrauch mit dem SI zugelassen
In SI-Einheiten $ \mathrm {1\,{\frac {km}{h}}=0{,}2{\overline {7}}\,{\frac {m}{s}}} $
In CGS-Einheiten $ \mathrm {1\,{\frac {km}{h}}=27{,}{\overline {7}}\,{\frac {cm}{s}}} $
Abgeleitet von Kilometer, Stunde
Siehe auch: Meter pro Sekunde

Kilometer pro Stunde, umgangssprachlich Stundenkilometer, seltener Kilometer durch Stunde, Kilometer je Stunde oder Kilometer in der Stunde (Einheitenzeichenkm/h), ist eine Maßeinheit der Geschwindigkeit. Sie wird vor allem im Verkehrswesen, beispielsweise für die Geschwindigkeit im Straßenverkehr oder für die Reisegeschwindigkeit, verwendet, da dort Entfernungen meist in Kilometern und Zeiten in Stunden angegeben werden – statt in Metern und Sekunden, was der SI-Einheit der Geschwindigkeit m/s zugrunde liegt. Die beiden zugehörigen Maßzahlen haben dieselbe Größenordnung.

Definition

Ein Objekt, das sich unverändert mit einer Geschwindigkeit von 1 km/h bewegt, legt innerhalb einer Stunde eine Strecke von einem Kilometer zurück.

Sprachliche Varianten

Umgangssprachlich wird häufig der Begriff Stundenkilometer verwendet. Dies ist zwar kein (physikalisch) fachsprachlicher Begriff, die Gesellschaft für deutsche Sprache verweist hierbei aber darauf, dass in der Wortbildungslehre für Komposita die Beziehung der Wortbestandteile keinen Regeln unterliege und der Begriff Stundenkilometer durchaus richtig und angemessen sei.[1]

Bei der ebenfalls oft zu hörenden Kurzform „ka-em-ha“ handelt es sich um eine Abkürzung, die physikalisch sinnverfälschend ist. Durch das Weglassen des Schrägstrichs für pro entfällt die Information, dass es sich um einen Quotienten handelt. Andere Maßeinheiten wie Meter pro Sekunde erleiden diese Art der Verkürzung nicht. Umgekehrt würde die direkte Aneinanderreihung der Buchstaben „kmh“ als das Produkt Kilometer mal Stunde interpretiert werden müssen, so wie es bei anderen Maßeinheiten auch üblich ist (z. B. kWh: Kilowattstunde; Nm: Newtonmeter).

Zur Vermeidung dieser Problematik wird manchmal ganz auf eine Nennung der Maßeinheit verzichtet, wenn das richtige Verständnis vorausgesetzt werden kann („Er ist in der Baustelle mit 120 geblitzt worden.“, „Der Sturm fegt mit Tempo 100 über das Land“).

Verwendung im Straßenverkehr

Ein von 1971 bis 1988 in Westdeutschland hergestelltes Verkehrsschild mit Kilometerangabe

Lange waren in Deutschland und Österreich Verkehrsschilder gebräuchlich, auf denen nur die Einheit „km“ (ohne das „/h“) enthalten war. In Deutschland geht dies auf die Verordnung über Warnungstafeln für den Kraftfahrzeugverkehr vom 8. Juli 1927 zurück,[2] einem Vorläufer der heutigen Straßenverkehrs-Ordnung. Wichtiger als diese nationalen Regelungen waren jedoch die weltweiten Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen. Sowohl das 1971 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführte Zeichen 274 als auch das damals in Österreich verwendete Vorschriftszeichen deckten sich in dieser Weise auch mit dem Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen vom 8. November 1968, das unter anderem auch Österreich und die Bundesrepublik Deutschland (1977) unterzeichnet und ratifiziert hatten. Dies ergab im Januar 1985 eine Anfrage im Deutschen Bundestag, die sich mit der Problematik der falschen Einheitsangabe beschäftigte. Der ratifizierte Text lautete: „Nach oder unter der Geschwindigkeitszahl kann ,km‘ (Kilometer) oder ,M‘ (Meilen) hinzugefügt werden.“[3] Unabhängig davon hatte das Bundesverkehrsministerium zu diesem Zeitpunkt bereits geplant, auf jegliche Einheitsangabe zu verzichten. Der Grund lag jedoch nicht bei der Nutzung der Begrifflichkeit „km“, sondern bei den immer stärker genutzten elektronischen Wechselverkehrszeichen. Hier hätte eine zusätzliche Einheitsangabe unnötige technische Probleme bereitet.[4] Daher wurde in der Neunten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 22. März 1988 festgelegt, dass das bisherige Zeichen mit Ablauf des 31. Dezember 1998 seine Bedeutung als amtliches Verkehrszeichen verliert.[5]

Bis in die 1960er, vereinzelt bis in die 1980er, wurden auch die Abkürzungen km/St oder km/st verwendet.

Umrechnung zwischen km/h und m/s

Die Einheit km/h wird oft der SI-Einheit m/s (Meter pro Sekunde) vorgezogen. So kann man die beiden zugehörigen Maßzahlen ineinander umrechnen:

$ 1\,\mathrm {km} =1000\,\mathrm {m} $
$ 1\,\mathrm {h} =60\cdot 1\,\mathrm {min} =60\cdot 60\,\mathrm {s} =3600\,\mathrm {s} $

Also:

$ 1\,{\frac {\mathrm {m} }{\mathrm {s} }}={\frac {1\,\mathrm {m} }{1\,\mathrm {s} }}={\frac {\frac {1\,\mathrm {km} }{1000}}{\frac {1\,\mathrm {h} }{3600}}}={\frac {3600\,\mathrm {km} }{1000\,\mathrm {h} }}=3{,}6\,{\frac {\mathrm {km} }{\mathrm {h} }} $
$ 1\,{\frac {\mathrm {km} }{\mathrm {h} }}={\frac {1\,\mathrm {km} }{1\,\mathrm {h} }}={\frac {1000\,\mathrm {m} }{3600\,\mathrm {s} }}={\frac {1}{3{,}6}}\,{\frac {\mathrm {m} }{\mathrm {s} }}\approx 0{,}278\,{\frac {\mathrm {m} }{\mathrm {s} }} $

Andere Maßeinheiten

Geschwindigkeitsbegrenzung (auf knapp 105 km/h) in mph in Nevada

In einigen Ländern, wie zum Beispiel in den USA oder in Großbritannien, in denen das metrische System nicht obligatorisch ist, werden Geschwindigkeiten oft in Meilen pro Stunde (mph) angegeben (1 mph = 1,609 km/h). In der Nautik und Luftfahrt sind Geschwindigkeitsangaben in Knoten (kn), das heißt Seemeilen pro Stunde, üblich (1 kn = 1,852 km/h).

Weblinks

Wiktionary: Stundenkilometer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Bezeichnung Stundenkilometer. Fragen und Antworten. In: gfds.de. Gesellschaft für deutsche Sprache, abgerufen am 21. November 2020.
  2. Verordnung über Warnungstafeln für den Kraftfahrzeugverkehr vom 8. Juli 1927. In: Reichsgesetzblatt. Jahrgang 1927, Nr. 29, Tag der Ausgabe: Berlin, 15. Juli 1927. Scan
  3. Übereinkommen über Strassenverkehrszeichen. Abgerufen am 26. Oktober 2020.
  4. Drucksache 10/2827. In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 10. Wahlperiode, Drucksachen, Band 314, S. 39.
  5. Neunte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung. In: Bundesgesetzblatt Teil I, 1988, Nr. 12 vom 30. März 1988. Durch eine nachträgliche Änderung der StVO unter dem seit 2009 tätigen Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer wurde dieses Regelung für die noch vorhandenen fest aufgestellten älteren Zeichen wieder aufgehoben.
  6. Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1213.
  7. Ersetzen neuer Verkehrszeichen bis zum 31.03.1955. In: Verkehrsblatt. 1953, Nr. 289, S. 331.
  8. Bundesgesetzblatt. Jahrgang 1953, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953, S. 1226.
  9. Rolf Jedicke: Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr – Straßenverkehrsordnung (StVO) – vom 4. Oktober 1956. In: Der deutsche Straßenverkehr. Sonderheft, November 1956.
  10. Bundesgesetzblatt. Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956, S. 358.
  11. Bundesgesetzblatt. Jahrgang 1970, Nr. 108, Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970, S. 1589.