Datei:Adhémar Jean Claude Barré de Saint-Venant.png

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Beschreibung

Beschreibung
English: Engraving of Adhémar Jean Claude Barré de Saint-Venant, published as part of the book Les travaux publics et les ingénieurs des ponts et chaussées depuis le XVII siècle (A. Debauve) in 1893 in Paris, France. This book was published without information about the engraving's author and was scanned and published online by
Bibliothèque nationale de France
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Español: Grabado de Adhémar Jean Claude Barré de Saint-Venant, publicado como parte del libro Les Travaux Publics et les ingénieurs des ponts et chaussées depuis le XVII siècle (A. Debauve) en 1893 en París, Francia. Este libro fue publicado sin información sobre el autor del grabado y luego escaneado y publicado en línea por la Biblioteca Nacional de Francia.
Datum
Quelle http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k54759528/f441.image
Urheber Vve ch. Dunod (Book editor). No author information for the engraving
Genehmigung
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Image published as part of the book Les travaux publics et les ingénieurs des ponts et chaussées depuis le XVII siècle (A. Debauve) in 1893 in Paris, France. This book was published without information about the engraving's author. Recently the book was scanned and published online by
Bibliothèque nationale de France
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Dieses Werk ist in Frankreich aus einem der folgenden Gründe gemeinfrei:
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  • Es handelt sich um ein anonymes oder pseudonymes Werk (die Identität des Autors wurde nie offengelegt) oder ein kollektives Werk[2] und mehr als 70 Jahre sind seit seiner Veröffentlichung vergangen (CPI art. L123-3);
  • Es handelt sich um die Aufzeichnung eines audiovisuellen oder musikalischen Werks, das bereits gemeinfrei ist, und seit der Aufführung oder Aufzeichnung sind mehr als 50 Jahre vergangen. (CPI art. L211-4).

Bitte beachten Sie, dass „Urheberpersönlichkeitsrechte“ auch dann gelten, wenn das Werk gemeinfrei ist. Sie umfassen unter anderem das Recht auf Achtung des Namens, der Qualität und des Werks des Urhebers. (CPI art. L121-1). Die Namensnennung bleibt daher obligatorisch.
  1. Urheberrechtsverlängerungen sind nur bei Musikwerken und bei Urhebern zu berücksichtigen, die Mort pour la France (während eines Konflikts im Dienste Frankreichs gestorben sind). In allen anderen Fällen gilt für sie die Frist von 70 Jahren post mortem auctoris (siehe diese Erklärung des Cour de Cassation).
  2. Der kollektive Arbeitsstatus ist recht restriktiv, bitte stellen Sie sicher, dass er tatsächlich festgelegt ist.

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