Journalisten, die fürs Radio (Hörfunk) tätig sind, gehören in diese Kategorie.
Abgrenzung: Journalisten, die fürs Fernsehen tätig sind, gehören in die Kategorie:Fernsehjournalist. Der Sammelbegriff für Hörfunk und Fernsehen ist Rundfunk – es gibt jedoch keine Kategorie "Rundfunkjournalist".
Für Moderatoren gibt es die Kategorien Hörfunk- bzw. Fernsehmoderator.
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