Drei-Welten-Lehre

Drei-Welten-Lehre

Version vom 7. Januar 2017, 15:46 Uhr von imported>Manfred Boergens (Orthographie)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Zur gleichnamigen politischen Theorie von Deng Xiaoping siehe Theorie der drei Welten.

Die Drei-Welten-Lehre ist eine ontologische Position, die die Existenz dreier Welten annimmt. Diese drei Welten sind die Außenwelt (= physikalische Welt materieller Objekte, z. B. Berge, Autos, Häuser), die Welt des Bewusstseins (z. B. Gedanken, Gefühle, Empfindungen) und die Welt der objektiven Gedankeninhalte (z. B. mathematische Sätze).

Eine Dreiteilung in Logos, Psyche und Physis findet man bereits in der klassischen griechischen Philosophie.

Die Drei-Welten-Theorie von Gottlob Frege wurde 1918 in seiner Arbeit Der Gedanke formuliert:

„Die Gedanken sind weder Dinge der Außenwelt noch Vorstellungen. Ein drittes Reich muss anerkannt werden.“[1]

Ein weiterer Vertreter ist Karl Raimund Popper, mit dessen Namen die Drei-Welten-Lehre in besonderem Maße verbunden ist. Popper nennt die dritte Welt „Welt 3“. Ähnlich wie bei Charles S. Peirce nimmt er an, dass die objektiven geistigen Gehalte Produkte des menschlichen Denkens seien, nach ihrer Erschaffung aber eine eigene Existenz besitzen. Das Bewusstsein ist bei ihm die zwischen physikalischer und geistiger Welt vermittelnde Instanz.

Für Roger Penrose steht die platonisch-mathematische Welt an erster Stelle; eindeutig vor der physikalischen, die nur eine Teilmenge ist. Die Beziehungen der geistigen Welt zu der „Welt der Ideen“ und der „Realität“ sind komplexer, wobei für Penrose besonders die quantenmechanischen Prozesse für die Bewusstseinsbildung und die theoretische Möglichkeit des Einzelnen, den „Logos“ zu erkennen, wichtig sind.

Einen methodischen „Trialismus“ vertreten auch einige Sozial- und Rechtsphilosophen wie Hermann Kantorowicz und Gustav Radbruch (Triade (Kultur)). Der Rechts- und Kulturphilosoph Axel Montenbruck entwickelt im Anschluss an Karl Popper und an den Trialismus von Gustav Radbruch[2] eine „Drei-Welten-Lehre“, mit der er zwischen den drei Welten von (normativem) Humanismus, (empirischem) Naturalismus und kulturellem Pragmatismus trennt.[3]

Literatur

  • Karl R. Popper: Objektive Erkenntnis, (1972)
  • Karl R. Popper, John C. Eccles: Das Ich und sein Gehirn (1977)
  • Karl R. Popper: Three Worlds: The Tanner Lecture on Human Values at the University of Michigan, April 7, 1978 (PDF; 177 kB).
  • Karl R. Popper: Das offene Universum (1982)
  • Karl R. Popper: Knowledge and the Body-Mind Problem (1994), dt. siehe Popper (2012)
  • Karl R. Popper: Gesammelte Werke, Band 12, Wissen und das Leib-Seele-Problem, Tübingen, Mohr Siebeck (2012). Das Buch enthält in neuer Übersetzung Knowledge and the Body-Mind Problem (1994) und den Popperteil aus Karl R. Popper, John C. Eccles: Das Ich und sein Gehirn (1977), editorische Bemerkungen und ein Nachwort des Herausgebers mit einer Übersicht über ca. 40 weitere Arbeiten zur Drei-Welten-Lehre.

Quellen

  1. Frege, Gottlob, Der Gedanke: eine logische Untersuchung, in: Beiträge zur Philosophie des deutschen Idealismus I, 2 (1918), S. 58 (69), in: Frege, Logische Untersuchungen, 3. Aufl. (1986) - ISBN 3-525-33518-0, S. 30 (43)
  2. Gustav Radbruch: Rechtsphilosophie (1932), Ralf Dreier, Ralf, Stanley L. Paulson, (Hg.), 2. Aufl. Heidelberg, 2003, § 1, 11 (3,4). Erläutert von Arthur Kaufmann: Problemgeschichte der Rechtsphilosophie , in: Arthur Kaufmann, Winfried Hassemer, Ulfrid Neumann (Hg),Einführung in Rechtsphilosophie und Rechtstheorie der Gegenwart, 8. Aufl. Heidelberg, 2010, ISBN 978-3-8252-0593-5, 89 ff.
  3. Axel Montenbruck: Demokratischer Präambel-Humanismus. Westliche Zivilreligion und universelle Triade „Natur, Seele und Vernunft“, 4. erneut erheblich erweiterte Auflage, 2013, S. 141–267, Schriftenreihe Zivilreligion. Eine Rechtsphilosophie als Kulturphilosophie, Band I - Grundlegung, Freie Universität Berlin(Open Access)