Bezugswert (Akustik)
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Bezugswert bezeichnet spezielle Werte, die bei Angabe von Pegeln für in der Akustik gebräuchliche physikalische Größe verwendet werden. Für jede dieser Größen ist dabei ein eigener Bezugswert festgelegt. Die Pegelangabe 0 dB bedeutet, dass der Größenwert gleich dem Bezugswert ist.
Der bekannteste Bezugswert ist der ausgehend von der Hörschwelle festgelegte Wert von 20 µPa zur Berechnung des Schalldruckpegels.
Wichtige genormte[1] Bezugswerte für die Berechnung in der Akustik sind:
| Pegel | Bezugswert |
|---|---|
| Schalldruckpegel Lp | = 20 µPa (in Luft)
= 1 µPa (in anderen Medien) |
| Auslenkungspegel Lξ | (Körperschall) |
| Schallschnellepegel Lv | (Luft- und Körperschall)
(vorwiegend Wasserschall) |
| Schallbeschleunigungspegel La | (Körperschall) |
| Schallleistungspegel LW | |
| Schallintensitätspegel LI | |
| Schallenergiedichtepegel Lw | |
| Schallenergiepegel LE |
Siehe auch
Quellen
- ↑ DIN 1320: Akustik: Begriffe, Ausgabe 1997-06, Beuth Verlag